Impressum & AGB’s
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von All Digital Services GmbH, Geschäftsführer: Radoslav Pavlov,
nachfolgend „RP“ genannt, mit seinen Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform
„Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von RP nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen RP und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. RP erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beraten, Konzept, Planen, Gestalten, Produktion, Programmierung, Werbeschaltungen jeglicher Werbemaßnahmen, sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen
ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von RP.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Grundlage für die Arbeit von RP und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an RP auszuhändigende
Briefing. Wird das Briefing vom Kunden an RP mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt RP über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird.
Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen RP, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen RP resultiert daraus nicht. Dies gilt
auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von RP im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Produkten/Arbeiten. Diese Übertragung der
Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im
Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei RP.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. RP darf die von ihm entwickelten Werbemittel/Produkte angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen RP und Kunde ausgeschlossen werden.
3.4. Die Arbeiten von RP dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht RP vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 10 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Diese Regelung gilt nicht für Softwareprodukte.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von RP
3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der RP ein Auskunftsanspruch zu.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag/Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden
Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht RP ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Mahnkosten und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden. Sollte eine Zahlung nach der ersten Mahnung nicht beglichen werden, steht es RP frei offene Forderungen an TCG Publishing GmbH, Steinstrasse 73, 81667 München (unseren Partner für Buchhaltung und Mahnwesen) abzutreten. Vorsorglich sei erwähnt, dass TCG Publishing GmbH mit Partnern wie Crefo Factoring o.ä. zusammenarbeitet und dies u.U. sich negativ auf die Bonität des Schuldners auswirken könnte.
4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten so kann RP dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und
können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von RP verfügbar sein.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung
ändert, werden RP alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und RP von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet RP dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich
geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer
in der jeweils geltenden Höhe. Künstlersozialabgabe, Zölle, oder auch sonstige nachträglich entstandenen Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.
4.6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von RP sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 7 Tage nach Abrechungs- oder Rechnungsdatum,
ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
4.7. Bei Angeboten die auf Stundensätze basieren gilt eine Toleranz von 10 %. Sollte der geschätzte Zeitaufwand die Toleranzgrenze über- oder unterschreiten, akzeptiert der Kunde eine Stillschweigende Entgeltanpassung
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 RP behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
5.2. An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.3. Die Originale sind daher in angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5.4 Die Zusendung und etwaige Rücksendungen der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
5.5. RP ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat RP dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von RP geändert werden.
6.Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1 Sonderleistungen wie z.B. Korrekturlesen von Texten werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Umarbeiten, Änderungen von Reinzeichnungen, vorbereitende
Notwendigkeiten zur Auftragsabwicklung, Drucküberwachung etc. werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
6.2. Werden mehr Konzeptionen bzw. Entwürfe von Werbemitteln auf Wunsch des Kunden angefertigt, so werden die gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahl
der Entwürfe wird im Angebot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden. In der Regel beinhaltet ein Angebot 3 Entwürfe für Werbemittel und ein Werbekonzept.
6.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere speziellen Materials, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz,
Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.
6.4. Kosten für Reisen die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn diese mit dem Kunden vereinbart worden sind.
7. Zusatzleistungen
7.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
7.2. Die Produktionsüberwachung durch RP erfolgt nur Aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist RP berechtigt,
nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Kunden – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende
Anweisungen zu erteilen. Für diesen Aufwand berechnet RP eine Handlingspauschale.
7.3. Vor der Ausführung und Vervielfältigung werden dem Kunden von RP Korrekturmuster vorgelegt. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden RP 10-20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine Angemessene Zahl) unentgeltlich überlassen RP ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Kennzeichnung
8.1 RP ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.
8.2 RP ist berechtigt auf seinen Internet-Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
9. Lieferfristen
9.1 Die Lieferverpflichtungen von RP sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von RP zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.
9.2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von
Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtheften ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von RP schriftlich bestätigt worden sind.
9.3 Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden.
9.4. Von RP zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild-, Strich und Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von RP bestätigt worden ist.
9.5. Gerät RP mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
10. Geheimhaltungspflicht
10.1. RP verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet
werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht
zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.
10.2. RP hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und / oder Beauftragten sichergestellt, dass auch
diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
10.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts – und Betriebsgeheimnisse von RP, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
10.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten),
wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangswörter, Up- und Downloads, von RP während der Dauer des Vertrages gespeichert
werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Kunde sein Einverständnis. Die erhobenen
Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die RP auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten
Gestaltung seiner Leistung. Der Kunde kann einer solchen Nutzung der Daten widersprechen. RP wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an
Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohne hin öffentlich zugänglich sind oder RP gesetzlich verpflichtet ist, Dritte insbesondere Strafverfolgungsbehörden,
solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies
vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
11. Pflichten des Kunden
11.1. Der Kunde stellt RP alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von RP sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages
genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
11.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im
Einvernehmen mit RP erteilen.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1. Von RP gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.
12.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werde die Mängel in angemessener Frist behoben.
12.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch RP erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. RP ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt RP von Ansprüchen Dritter frei, wenn RP auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl er dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die RP beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt
werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet RP für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige
Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit RP die Kosten hierfür der Kunde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von RP vorgeschlagenen Gestaltungen von RP nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch RP hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen.
12.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text.
12.5.Für die von Kunden freigegebene Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von RP
12.6. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet RP nicht.
12.7. RP übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.
12.8. RP haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. RP haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
12.9. RP haftet nur für Schäden, die er oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von RP wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von RP der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von RP für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von RP nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
12.10. Soweit RP notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von RP . Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.
12.11. RP gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere
Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei oder sicher vorhanden sind. RP gewährleistet daher insbesondere nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Auslieferung von Werbemitteln, deren Auslieferung nicht über RP erfolgen.
12.12. RP haftet nicht dafür, dass ein Suchmaschinenanbieter einen Auftraggeber ohne erkennbare Gründe
aus dem Index entfernt hat. RP haftet nicht für die Genauigkeit der Zählsysteme von Suchmaschinen. Es besteht keine Haftung seitens RP dafür, dass die Seite des Auftraggebers online ist. Derartige Prozesse sind von RP nicht beeinflussbar.
12.13. RP kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internet-Seiten, durch wiederholte Überbrückung der Ergebnisse, durch Optimierung oder
durch Empfehlung einer überarbeiteten Online Marketing Strategie.
12.14. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber RP gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen von RP beruhen.
12.15. RP haftet nicht dafür, dass die Hardware des Auftraggebers einwandfrei funktioniert. Mängel, die darauf
beruhen, dass die Hardware des Auftraggebers nicht oder nicht einwandfrei funktioniert, sind nicht von RP zu vertreten.
13. Verwertungsgesellschaften
13.1.Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von RP verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an RP gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
13.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
14. Leistungen Dritter
14.1. Von RP eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen von RP. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von RP eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von RP weder unmittelbar
noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. Bei Zuwiderhandlung steht RP vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 10 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
15. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
15.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von RP angefertigt werden, verbleiben bei RP. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.
RP schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc..
16. Media-Planung und Media-Durchführung
16.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt RP nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet RP dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
16.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist RP nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und
die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Hierfür wird eine Handlingspauschale in Rechnung gestellt. Für eine
eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet RP nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen RP entsteht dadurch nicht.
17. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
17.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag
auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
18. Streitigkeiten
18.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und RP geteilt.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
19.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
19.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
19.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
19.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
München, Juli 2018
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